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Suchmeldung: unsre 2 Streuner Anton und Moritz sind in Großlangheim vom Reiterhof verschwunden. Wer hat sie gesehen?

Auszug aus der Satzung

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen „Tierfreunde Mainfranken“. Er hat den Sitz in 97332 Astheim, Blumenstr. 30.
Er soll zur Zeit nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht

 • den Tierschutzgedanken überhaupt und im Sinne der geltenden Vorschriften

    zu vertreten und zu fördern,

 • Quälerei, Misshandlung, Missbrauch an Tieren zu verhüten,

    zu verhindern und strafrechtlich nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Ansehen der

    Person und unter Einschaltung der entsprechenden Behörden zu verfolgen,

 • Tiere, die sich in Notsituationen befinden, zu betreuen, zu pflegen und

   verantwortungsvoll zu vermitteln,

 • vorübergehend private Pflegestellen zu fördern und zu betreuen,

 • hilfsbedürftige Tierheime mit Geld- und/oder Sachleistungen zu unterstützen.

 § 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 § 4 Mitgliedschaft

Fördermitglied kann jede natürliche Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.

Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand des Vereins zu richten. Geschäftsunfähige und beschränkt geschäftsfähige Personen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter angemeldet.

 

 

Volkach, den 16.01.2013